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FAQ Leiterprüfung

Was ist eine „befähigte Person“?

Eine befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat an einer Schulung bei TÜV, Berufsgenossenschaft oder bei einem Leitern-Hersteller absolviert. In den Technischen Regeln für Betriebssicherheit 1203 (TRBS) sind die Anforderungen an die befähigte Person weiter konkretisiert.

Auf welche Mängel wird geprüft?

Der Prüfer führt eine Sichtprüfung/Funktionsprüfung jeder Leiter durch: Sind alle Sprossen fest? Sind Schrauben und Muttern gegen selbständiges Lösen gesichert? Fehlen Bauteile? Gibt es irgendwo scharfe Kanten? Sind die Fußenden der Leiter rutschfest? Gibt es gravierende Abnutzungserscheinungen? Diese Fragen sind in Form einer detaillierten Checklisten vorgegeben.

Wie läuft eine Leiternprüfung ab?

Der Prüfer arbeitet ein Leiternkontrollblatt (Checkliste) mit einer Vielzahl von Fragen ab und hält das Prüfergebnis jeder Leiter in einem Kontrollblatt fest. Für jede Leiter muss eine Dokumentation erstellt werden. Auf geprüfte Leitern wird eine Prüfplakette (Jahresplakette) angebracht – oder aber ein Gesperrt-Aufkleber. Defekte Leitern müssen repariert werden oder aber der weiteren Nutzung entzogen werden.

Wie wird eine Leiternprüfung dokumentiert?

Das in der Prüfung jeder Leiter ausgefüllte und vom Prüfer unterschriebene Kontrollblatt wird im Leiternkontrollbuch (Prüfordner) abgeheftet, um den zuständigen Behörden ggf. einen Nachweis regelmäßiger Leiternprüfungen zu erbringen. Das Kontrollbuch verbleibt im Unternehmen und enthält auch weitere Informationen und Hilfen wie z.B. Prüflisten.

Es bietet sich an, alle Leitern im Betrieb zu nummerien (Ordnungsziffer der jeweiligen Abteilung) und eine Liste der Leitern im Leiternkontrollbuch zu hinterlegen.

Wie oft müssen Leitern überprüft werden?

Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen. Ausschlaggebend sind die Nutzungshäufigkeit, die Beanspruchung bei der Benutzung sowie die Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen